Unsere AGBs
nachstehend finden Sie unsere Geschäftsbedingungen, auf welcher die Zusammenarbeit und Nutzung der Applikation SendHomeService basiert.
Einleitung
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Partner unter SendHomeServiceregelt sich entsprechend nachfolgender Bestimmungen
- ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Partner- und KeyAccounts (A)
- GESCHÄFTSBEDINGUNG-ERGÄNZUNG für PartnerAccounts (B): Hotelbetriebe, Unterkünfte, Firmen aller Art, die den Service von SendHomeService benützen
- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Privatpersonen (C), die ein Rücksendeangebot von PartnerAccounts erhalten
- DATENSCHUTZERKLÄRUNG (D)
Diese Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Kunde erkennt mit der Nutzung der SendHomeService-Applikation die nachfolgenden Bestimmungen als allein verbindlich an.Werden Teile der Datenschutzbestimmungen nicht akzeptiert, so erhält der Kunde das Recht, bei erfolgreicher Rücksendung durch mündliche oder schriftliche Mitteilung an SendHomeService, die personenbezogenen Daten zu löschen.
Begrifflichkeiten
- SHS-PartnerAccount: Ein SHS-PartnerAccount oder SHS-Kunde, SHS-Partner oder SHS-Subkunde ist ein Vertragspartner von SendHomeService. Darunter fallen zB Unterkunftgeber, Hotels, Pensionen, Firmen, jedwede Betriebe oder Firmen, die mit unserer Applikation Gegenstände versenden möchten.
- SHS-KeyAccount: Ein SHS-KeyAccount ist ein SHS-Hauptkunde, der die Paketdienstleistung der Abholung und Versendung aufnimmt (Paketdienstleister).
- Kunde oder Gast: Ist eine Person, die ein Rücksendeangebot eines SHS-PartnerAccounts erhält.
- SHS: SendHomeService (Vertragspartner)
A) Allgemeine Geschäftsbedingungen für SHS-Partner (PartnerAccounts und KeyAccounts)
A.1. Kosten und Laufzeit der Registrierung
- Kosten: Für SHS-Partner- und KeyAccounts ist die Benützung und Verwendung der SHS-Webapplikation vollkommen kostenlos, jederzeit kündbar und ohne Mindestbindung.
- Laufzeit: Keine Bindung, keine Mindestlaufzeit
- Wann kostet SHS dem SHS-PartnerAccount: In der Regel werden den Gästen von SHS-PartnerAccounts keine kostenlose Rücksendeangebote unterbreitet. Dennoch ist es dem Unterkunftgeber oder dem SHS-PartnerAccount natürlich überlassen, Stammgästen oder bei gewissen Rücksendungen den Versandpreis entweder zu verringern oder auf 0,00 zu setzen. (zB Stammgast vergisst Gegenstand). Somit wird dem SHS-PartnerAccount eine Rechnungsforderung in Höhe des Versandpreises am Ende der Rechnungsperiode (monatlich) zugesandt. Hat der SHS-Partner jedoch bei seinen Versandpreiseinstellungen ebenfalls ein Entgelt eingetragen, so wird dieses mit kostenlosen Rücksendungen gegengerechnet. Am Ende der Rechnungsperiode erfolgt die Gutschriftsüberweisung an den SHS-Kunden oder eine eventuelle offene Verbindlichkeit gegenüber SHS.
A.2. Registrierung
- Registrierung: Eine Registrierung kann online, telefonisch oder per E-mail erfolgen. SHS legt den SHS-Partner oder KeyAccount in seiner Datenbank an und sendet ihm den Benutzernamen zu.
- Nach Überprüfung der Daten schaltet SHS den SHS-Kunden frei.
- SHS behält sich das Recht frei, welcher SHS-KeyAccount (Paketdienstleister) einem SHS-Partner zugeordnet wird.
A.3. Application Service Providing
- Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Software SHS, und allen weiteren, dem SHS-Partner zur Verfügung gestellten Softwaremodulen, nachfolgend Software. Der SHS-Partner nutzt diese Software über einen Internetzugang im Rahmen dieser Vereinbarung (ASP-Application Service Provider-Vertrag). Der SHS-Partner darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten, wird von SHS oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bzw. Drittanbieter/Provider bereitgehalten. Der dem SHS-Partner zugewiesene Bereich ist gegen Zugriff Dritter geschützt.
Der Zugang des SHS-Partner zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der SHS-Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
SHS übermittelt dem SHS-Partner die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten. Dem SHS-Partner ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der SHS mitgeteilten zusätzlichen Nutzer handelt.
A.4. Serviceleistungen / Erweiterungen / Anpassungen
- SHS ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Für den Fall, dass der Inhalt der Serviceleistungen, welche sich nicht auf die bereitgestellte Software beziehen, verändert wird, wird SHS den Kunden hiervon spätestens einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem SHS-Partner ein Sonderkündigungsrecht zu.
Handelt es sich bei den vorzunehmenden Änderungen lediglich um Fehlerbehebung sowie um den Einbau kleiner neuer Features, werden diese dem Kunden nicht angekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht nicht.
Wesentliche Änderungen der bereitgestellten Software, insbesondere Updates, welche zu einer höheren Seriennummer führen, wird SHS dem SHS-Partner regelmäßig zur Kenntnis bringen.
A.5. Entgeltvereinbarung
- die Nutzung der Software ist komplett kostenlos. Ein Kunde oder Gast eines SHS-Partners (Hotel oder Unterkunftgeber) bezahlt während des Zahlungsprozesses alle Kosten, die für die Paketsendung anfallen.
- Kosten fallen einem SHS-Partner nur dann an, wenn nach einer Abrechnungsperiode die reduzierten Paketsendungen den Gutschriftanteil übersteigen.
- Eine Gutschrift erhält der SHS-Partner dann, wenn bei den Versandeinstellungen die Hotelpreise hinzugefügt werden. zB 2,00 € als Aufwandsentschädigung für den Unterkunftgeber. Somit erhält der SHS-Partner pro Rücksendung 2,00 € Gutschrift.
- Eine Auszahlung der Gutschrift erfolgt monatlich.
- Eventuell anfallende Verbindlichkeitsabrechnungen gegenüber SHS erfolgen monatlich.
A.6. ASP-Vertragslaufzeit und Kündigungen
- Die Laufzeit des ASP-Vertrages ist unbefristet und kann jeweils zum Ende des Folgequartals gekündigt werden. Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor,
- wenn ein Vertragspartner die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt,
- sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird. - Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der SHS-Partner für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Abrechnung oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Mona-te erreicht.
Für den SHS-Partner kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit der Software liegen.
Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 200,00 € und einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen ist SHS zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Sperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände. Verstößt der SHS-Partner schuldhaft gegen seine Verpflichtungen, keinem Dritten die unberechtigte Nutzung der Software zu ermöglichen oder SHS neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu nennen, ist SHS berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz sowie insbesondere auch von anderen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen unberührt. SHS garantiert die Verfügbarkeit aller Dienste im Jahresmittel zu 95%. Notwendige & geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Frist von mindestens fünf Tagen vor dem Wartungsintervall angekündigt. Wartungen werden soweit möglich nachts durchgeführt. Einzelne Dienste können während eines Wartungsintervalls ausfallen. Da dies allerdings unvermeidlich ist, gilt es nicht als Einschränkung der garantierten Verfügbarkeit. SHS bzw. deren Provider verwendet mehrfach getestete und redundant ausgelegte Server-Hardware und Systemumgebungen. Aus Sicherheitsgründen wird SHS keine Detailinformationen zu Plattformen und der Architektur bekannt geben. SHS trägt dafür Sorge, dass alle Systeme immer den aktuellen Anforderungen an Hard- und Software entsprechen. SHS baut grundsätzlich die Server-Architektur so auf, dass sie jederzeit skaliert werden kann. Wird die garantierte Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit des Systems stark beeinträchtigt, wird SHS durch ein Aktualisieren und/oder Aufrüsten der Technik diesen Engpass beseitigen. Wann und in welchem Umfang eine Skalierung stattfindet, obliegt SHS.
Mängel der Software werden von SHS nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen festgelegten Reaktionszeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Der SHS-Partner darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- bzw. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
A.7. Entgeltvereinbarung
- SHS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Application Service Providing (ASP) üblicherweise gerechnet werden muss. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SHS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 entsprechend heranzuziehen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
A.8. Rechtswahl und Gerichtsstand
- Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des österreichischen Rechts. Sofern der Anwender Unternehmer im Sinne des UGB ist, juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.
A.9. Schriftform und Änderungen
- Jede Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Schriftformklausel.
SHS ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der SHS-Partner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist SHS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
A.10. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
B) Geschäftsbedingung-Ergänzung für SHS-Partner (PartnerAccounts)
B.1. Kosten und Laufzeit der Registrierung
- Kosten: Für SHS-Partner ist die Benützung und Verwendung der SHS-Webapplikation vollkommen kostenlos, jederzeit kündbar und ohne Mindestbindung.
- Laufzeit: Keine Bindung, keine Mindestlaufzeit
- Wann kostet SHS dem SHS-PartnerAccount: In der Regel werden den Gästen von SHS-PartnerAccounts keine kostenlose Rücksendeangebote unterbreitet. Dennoch ist es dem Unterkunftgeber oder dem SHS-PartnerAccount natürlich überlassen, Stammgästen oder bei gewissen Rücksendungen den Versandpreis entweder zu verringern oder auf 0,00 zu setzen. (zB Stammgast vergisst Gegenstand). Somit wird dem SHS-PartnerAccount eine Rechnungsforderung in Höhe des Versandpreises am Ende der Rechnungsperiode (monatlich) zugesandt. Hat der SHS-Partner jedoch bei seinen Versandpreiseinstellungen ebenfalls ein Entgelt eingetragen, so wird dieses mit kostenlosen Rücksendungen gegengerechnet. Am Ende der Rechnungsperiode erfolgt die Gutschriftsüberweisung an den SHS-Kunden oder eine eventuelle offene Verbindlichkeit gegenüber SHS.
B.2. Zustandekommen eines Rücksendeauftrages
- Der SHS-Partner sendet seinem Gast oder Kunden das Rücksendeangebot, mit dem er zu 100% haftet.
- SHS stellt lediglich dem SHS-Partner eine Plattform zur Verfügung, mit der ein Angebot an seinen Gast gesendet werden kann.
- Die AGB's der österreischen Post AG oder von DPD finden bei Zustandekommen des Rücksendeauftrags Anwendung.
- SHS schließt den Rücksendeauftrag immer im Auftrag des SHS-Partners ab.
- Nimmt ein Gast das Rücksendeangebot des SHS-Partners an, so wird automatisch ein Rückholauftrag vom Hotel an den Paketdienstleister in Auftrag gegeben.
- Der SHS-Partner haftet zu 100% für die Unversehrtheit der Verpackung, sodass der Verpackungsinhalt nicht beschädigt werden kann.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass Schmuck/Modeschmuck, Uhren, Wertsendungen und/oder Edelmetalle nicht zulässig sind!
- SHS sowie der SHS-Partner haftet nicht für Verlust oder Schäden von Sendungen
- Bei bestätigten Rückholaufträgen sorgt der SHS-Partner für die Bereitstellung des Pakets zur schnellen Übergabe an den Paketdienstleister. SHS hat das Recht, mehrfaches Nichtabholen-Können dem SHS-Partner in Rechnung zu stellen.
- Bei mehrfachen Zustellproblemen (zB Paket ist unzustellbar) des Paketempfängers (zB falsche Adressangabe oder ungültige Adressangabe) ist SHS berechtigt, Mehrkosten dem SHS-Partner in Rechnung zu stellen.
B.3. Paket-Höherversicherung
- Jedes Paket ist standardmäßig bis zu einem gewissen Wert versichert. Dennoch empfehlen wir bei hochwertigen Gegenständen den Abschluss einer Höherversicherung. Aktuell ist eine Höherversicherung ausschließlich beim Paketdienstleister DPD kombinierbar. Eine solche Höherversicherung kann der Gast direkt im Angebot individuell hinzufügen.
- SHS empfiehlt jedem SHS-Partner die Kommunikation, dass eine Höherversicherung für Rücksendungen immer empfehlenswert ist, um spätere Unannehmlichkeiten (Verlust der Ware, Beschädigung des Inhalts etc.) vorzubeugen, insbesondere, wenn es sich um wertvollere schützenswerte Rücksendungen geht.
B.4. SHS-Partner Gutschriften
- Der SHS-Partner hat grundsätzlich die Möglichkeit, in den Versandpreiseinstellungen der SHS-Webapplikation seine eigenen Kosten hinzuzufügen. (zB 2,00 €). Dies bewirkt, dass der SHS-Partner nach vom Kunden bestätigtem Rücksendeauftrag ein Betrag in Höhe von 2,00 € pro Paket gutgeschrieben wird.
- Am Ende der Durchrechnungsperiode (monatlich) wird das SHS-Partnerkonto saldiert und die Gutschrift auf das angegebene Konto überwiesen.
- Der SHS-Partner hat eine Kontoänderung umgehend mitzuteilen.
B.5. SHS-Partner Kosten / Rücksendeverbindlichkeiten
- Der SHS-Partner hat auch die Möglichkeit, seinem Gast ein kostenloses Angebot zuzusenden. Nach erfolgter Annahme dieses wird dem SHS-Partnerkonto anstelle einer Gutschrift ein Aufwand verbucht. Am Ende der Durchrechnungsperiode (monatlich) werden Verbindlichkeiten an SHS mit Gutschriften von SHS gegengerechnet.
B.6. SHS-Partner Kosten durch Paketdienstabhol- oder Lieferprobleme an die Empfangsadresse
- Es können zusätzliche Kosten entstehen, wenn der SHS-Partner das Paket nicht fertig vorbereitet hat, welches der Paketdienst bereits abholen möchte. SHS ist berechtigt, Mehrkosten dem SHS-Partner weiterzuverrechnen.
- Es können zusätzliche Kosten entstehen, wenn ein Gast eine Paketlieferung abweist. Eine Rückbringung an die Abholadresse des SHS-Partners ist die Folge. Die hier entstandenen Kosten werden ebenfalls an den SHS-Partner verrechnet.
- SHS ist berechtigt entstandene Mehrkosten des Paketdienstes wegen falscher Empfängeradresse an den SHS-Partner weiterzuverrechnen.
B.7. Postpaketmarkengenerierung
- Wenn ein PartnerAccount (zB Hotelkunde) ein Rücksendeangebot generiert, muss im 1. Schritt die entsprechende Paketvariante ausgewählt werden und darf die angegebenen Maße und das Gewicht nicht überschreiten.
- Eine Überschreitung des Gewichts oder der angegebenen Paketmaße hat zur Folge, dass SHS die entstandenen Mehrkosten an den PartnerAccount weiterverrechnet.
- Eine Deklaration als Sperrgut erfolgt immer im Nachhinein nach Paketaufgabe bei der Post. Wenn eine Paketmarke im Nachhinein bei der Post als Sperrgut bezeichnet wird, so verrechnet die österr. Post AG uns (SHS | SendHomeService) den Aufpreis. Dies hat zur Folge, dass der Kostenmehraufwand, bei einer inkorrekten Etikettierung eines Pakets, SHS berechtigt, den Kostenmehraufwand dem PartnerAccount in Rechnung zu stellen. Der Sperrgutaufpreis beträgt zwischen 7,50 € bis 25,00 € pro Paket, abhängig vom Zielland.
- Bitte verwenden Sie für alle nicht-quaderförmigen Pakete die Paketvariante „Sperrgut groß“, wenn die längste Seite über 1m ist.
B.8. Interaktion SHS und SHS-Partner
- SHS sendet dem SHS-Partner Postwürfe oder Mailings über neue Angebote zu. Der SHS-Partner willigt in diese automatisch ein, hat jedoch auch die Möglichkeit eines Opt-Outs bei SHS-Newslettern. Eine postalische Abmeldung ist ausschließlich schriftlich durchzuführen.
- SHS behält sich das Recht, den SHS-Partner nach Abschluss und Durchführung eines Rücksendeauftrages per E-mail oder Telefon zu kontaktieren und die Zufriedenheit sowie ein Feedback bezüglich der Erfassung des Rücksendeauftrages zu erfragen.
- SHS ist berechtigt, dem SHS-Partner Reminder-Mailings zuzusenden. Diese haben den Zweck, die Existenz von SHS den SHS-Partnern zu vermitteln.
- Ein PartnerAccount akzeptiert die Anführung seines Betriebs in der Referenzenliste. Wenn dies nicht gewünscht ist, so genügt eine schriftliche Mitteilung an SHS, und SHS entfernt den Betriebsnamen aus der Referenzliste.
C) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatpersonen
C.1. Angebotslegung
- SHS stellt mit seiner Applikation und der Angebotslegung die Plattform zur Verfügung. Der Inhalt des Angebots und die Haftung obliegt dem SHS-Partner von dem der Gast das Rücksendenagebot erhält.
- SHS ist für den Inhalt der Rücksendeangebote von SHS-Partner nicht haftbar.
- Ein Kunde ist verpflichtet, während des Zahlungsprozesses die Empfängerdaten zu überprüfen und zu bestätigen. Bei falschen Adressangaben oder unterlassener
Zustellung können dem SHS-Partner entstandene Kosten angerechnet werden! - SHS wickelt lediglich die Zahlung des Rücksendeangebots ab. Nach erfolgter positiver Transaktion erhält der SHS-Partner automatisch eine E-mail von SHS mit der Information, dass ein Rücksendeauftrag verbindlich abgeschlossen wurde.
C.2. Angebotsannahme
- Beim Klick auf "Dieses Angebot buchen" kann der Gast eine Höherversicherung abschließen.
- Paketempfang: Hier wird mittels E-mail oder Telefon ein Service des Paketdienstes ausgelöst, das dem Gast mitteilt, wann ein Paket bei der angegebenen Empfängeradresse ankommen wird.
- Der Gast oder Kunde eines SHS-Partners ist der Rücksendeauftraggeber
- Die AGB's der österreischen Post AG oder von DPD finden bei Zustandekommen des Rücksendeauftrags Anwendung.
- Bitte berücksichtigen Sie, dass Schmuck/Modeschmuck, Uhren, Wertsendungen und/oder Edelmetalle nicht zulässig sind!
C.3. Bezahlmöglichkeiten
- Dem Gast stehen mehrere Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung: Kreditkarten (VISA, MASTERCARD), Paypal und Klarna Sofortüberweisung.
C.4. Paketlieferung
- Der Paketdienstleister sendet an die angegebene E-mail-Adresse oder Telefonnummer eine Paketinformation mit dem Inhalt über die voraussichtliche Lieferung.
- SHS haftet nicht für Fehlinformationen seitens des Paketdienstleisters.
- Im Falle von Unstimmigkeiten oder Änderungen des Lieferzeitpunkts hat der Gast den Paketdienstleister zu informieren bzw. sich mit ihm abzustimmen unter der Angabe der Paketnummer.
- Lieferabweisungen können zu Mehrkosten führen. Eventuelle Streitigkeiten sind in diesem Fall mit dem SHS-Partner zu klären.
- SHS haftet nicht für Verlust oder Verschwinden des Pakets nach einer Abstellgenehmigung an den Paketdienstleister.
C.5. Interaktion SHS und Gast
- Der Gast willigt ausdrücklich die Email-Zusendung von SHS an den Gast ein. Nur dadurch ist gewährleistet, dass der Kunde eine Rücksendeauftrag-Bestätigung erhält.
- Nach Bezahlung eines Rücksendeauftrages empfängt der SHS-Partner die Angebotsannahme-Bestätigung durch den Gast. Dieser bereitet die Abholung durch den Paketdienst vor.
- Der Gast akzeptiert ausdrücklich die Aviso-Kontaktaufnahme durch den Paketdienstleister via Telefon oder E-mail. Damit wird dem Gast ein Zeitfenster angeboten, wann die Paketlieferung ankommen wird. Änderungen im Termin bzw. Lieferdatum ist von SHS nicht beeinflussbar.
- SHS behält sich das Recht, den Gast nach Abschluss und Durchführung eines Rücksendeauftrages per E-mail oder Telefon zu kontaktieren und die Zufriedenheit sowie ein Feedback zu erfragen.
D) Datenschutzerklärung
- Wir weisen ausdrücklich auf unsere Datenschutzbestimmungen hin, die Sie gelesen, verstanden haben und zur Gänze akzeptieren.